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Logikspiel mit bunten Würfeln

Organisatorisches

• Was brauche ich, um in die Ergotherapie gehen zu können?
• Kosten- und Kostenrückerstattung
• Ablauf Ergotherapie

Was brauche ich, um in die Ergotherapie gehen zu können?

ABLAUF
Anmeldung in der NaturErgo 🠖 Verordnung beim Arzt holen 🠖 Anamnesegespräch 🠖 Befundung 🠖 Befundbesprechung 🠖 Therapie (falls nötig)

ÄRZTLICHE VERORDNUNG / ÜBERWEISUNG
• ErgotherapeutInnen dürfen (bis auf den Fachbereich Prävention) nur auf ärztliche Verordnung tätig werden
• Die ärztliche Verordnung/Überweisung bekommen Sie von Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt
• Die ärztliche Verordnung/Überweisung muss folgende Punkte beinhalten:

- Verordnung/Überweisung zur ERGOTHERAPIE
- Anzahl und jeweilige Dauer der Einheiten (üblicherweise 10x 60 Min)
- Diagnose (nach ICF) oder Beschreibung der Schwierigkeiten
- Daten der Leistungsempfänger (zB Kind) und der Versicherten (zB Mutter)
- Daten der Ergotherapeutin:

Die NaturErgo
Melanie Schaffer, BSc
Oberneukichner Straße 4
4180 Zwettl/Rodl

 

ANMELDUNG IN DER PRAXIS
Telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail
• Ich erfasse, die für mich relevanten Daten, und teile Ihnen einen Befundungstermin oder Platz auf der Warteliste (je nach Praxisauslastung) mit.

 

Kosten und Kostenrückerstattung

• WICHTIG: einen Teil der Kosten können Sie von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen!

• THERAPIEABSAGEN:
- Ihr Termin ist für Sie bzw. Ihr Kind reserviert und wird extra freigehalten. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage des Termins zwei WERKTAGE (Mo – Do) vorher bis spätestens 16.00 Uhr. Bei MONTAGSterminen, Absagen bis spätestens FREITAG, 12.00 Uhr.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der gebuchte Termin zur Gänze in Rechnung gestellt.
- Sollten Sie oder Ihr Kind kurzfristig erkranken, entfällt das Honorar, wenn eine ärztliche Bestätigung erbracht wird. Sollten Ergotherapietermine immer wieder storniert werden, behält sich die NaturErgo vor, den Platz an andere KlientInnen zu vergeben.

• EINEN TEIL DER KOSTEN KÖNNEN SIE VON IHRER GESUNDHEITSKASSE ZURÜCK ERSTATTET BEKOMMEN!

ABLAUF EINREICHEN:
Bewilligung einholen (falls notwendig) – muss SOFORT erledigt werden, sobald der Behandlungsplan ausgestellt wurde!:
- Verordnung + Behandlungsplan an zuständige Gesundheitskasse übermitteln
- Bewilligung unbedingt unverzüglich in die NaturErgo mitbringen (ansonsten kann die Behandlung nicht gestartet werden)!
Honorarnote + Zahlungsbestätigung + Verordnung + evtl. Behandlungsplan bei der Gesundheitskasse einreichen (online, per Post, persönlich)

• ZUSATZVERSICHERUNG
Einige Zusatzversicherungen übernehmen jene Therapiebeträge, welche von den Krankenkassen nicht übernommen wurden.

Kolibri als Aufzählungspunkt

"Das habe ich vorher noch nie versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe!"

Pippi Langstrumpf

Sollten Sie in diesem Punkt gerade nicht so sicher sein wie Pippi, helfe ich Ihnen bei den organisatorischen Angelegenheiten gerne!